Erdbestattung 3 | Komplettangebot für Friedhöfe in Schwerin
Enthalten sind alle für eine Bestattung notwendigen Leistungen:
- Abholung zu jeder Zeit und von jedem Ort in Schwerin und näherer Umgebung
(Umkreis + ca.120 km) - Stellung eines Überführungswagens mit Trägern, Einbetten
- Hygienische Versorgung, Ankleidung (inkl. Sterbehemd auf Wunsch)
- Beratung, Betreuung und Terminabsprachen für Hinterbliebene
- Erledigung der Formalitäten: Rente, Krankenkasse, Standesamt und Sterbegeld- Versicherung
(Voraussetzung: alle benötigten Dokumente werden durch die Angehörigen bzw.
Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt) - eine Sterbeurkunde inkl. (auf Wunsch)
- Kosten für Kühlung und Aufbahrung
- Sargeinbettung inkl. Decke und Kissen
- Erdschmucksarg (Vollholz, siehe Bilder unten)
- Überführung des Sarges zu einem Friedhof in Schwerin, oder nähere Umgebung
(Umkreis + ca. 120 km)
1. Beisetzung auf einem Friedhof in oder um Schwerin | 1.599,- € |
ohne Angehörige, ohne Dekoration, ohne Trauerfeier | zzgl. Friedhofsgebühren zzgl. Grabaushubgeb. |
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2. Beisetzung mit Trauerfeier am Grab auf einem Friedhof in oder um Schwerin | 1.999,- € |
mit Angehörigen, Betreuung und Ausrichtung einer Trauerfeier am Grab auf Wunsch Grunddekoration, Wurfblumen u. Sargdeckelschmuck auf Wunsch musikalische Begleitung der Trauerfeier (CD/MP3) auf Wunsch | zzgl. Friedhofsgebühren zzgl. Grabaushubgeb. |
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3. Zusätzliche Dekoration bei Verwendung einer Trauerhalle | ab 99,- € |
Sollten Sie eine Trauerhalle verwenden, berechnen wir einen Aufwandszuschlag für die zusätzliche Dekoration. Die Gebühren der Trauerhalle sind hierbei nicht enthalten. | |
4. Auf Wunsch Trauerredner/in mit Hausbesuch oder Rede nach Absprache | ab 89,- € |
durch Aurum ca. 89,00 € - 199,00 € oder durch Berufsredner ab 200,00 € | |
5. Aufbahrung des Verstorbenen zur Abschiednahme | auf Anfrage |
sowie Nutzung von Trauerräumlichkeiten | |
6. Wochenendzuschlag | ab 240,- € |
für eine Beisetzung am Samstag | |
7. Bundesweite Überführungen | auf Anfrage |
zzgl. Fahrkostenpauschale | |
8. Erdbestattung über das Sozialamt | |
Bei Bestattungen, die über das jeweils zuständige Sozialamt finanziert werden, werden gegebenenfalls die dem Amt zugrunde liegenden Bestattungskostenrichtlinien in der Rechnung aufgelistet und berechnet. Dadurch können die Rechnungsendbeträge in der Höhe variieren. Bitte geben Sie uns bei Auftragserteilung an, ob Unterstützung bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragt wird. | |
9. Zuschlag für Übergrößensarg | ab 100,- € |
Bei Verstorbenen mit einer Körpergröße über 1,85 m und / oder einem Körpergewicht über 110 kg kann ein Sargzuschlag ab 100,00 € berechnet werden. | |
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Hinweis: Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und werden separat ausgewiesen. |