Sozialbestattung 7
Sind die Voraussetzungen (§ 74 SGB XII) gegeben, werden die erforderlichen Kosten für die Bestattung durch das Sozialamt übernommen.
Werte Angehörige,
laut Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern haben, wie auch in anderen Bundesländern, die nächsten Verwandten für eine Bestattung zu sorgen. Können die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten der Bestattung nicht tragen, so kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Wird dieser bewilligt so übernimmt das Sozialamt pauschal:
- die Bestattungsleistungen
- die Krematoriumskosten
- die Friedhofsgebühren (Urnenreihengrab oder anonyme Stelle)
- und stellt eine Kostenübernahme aus.
Liegt uns als Bestatter eine Kostenübernahme des Trägers vor (z.B. Sozialamt), entspricht diesepreislich ca. einer Feuerbestattung mit Trauerfeier 1.2., bzw. einer Erdbestattung mit Trauerfeier 3.2. Individuelle Wünsche können gegen eine kleine Zuzahlung nach Ihren Bedürfnissen arrangiert werden.
Sprechen Sie mit uns, auch in schwierigen Fällen finden wir eine Lösung!