Feuerbestattung
Besonders im städtischen Bereich ist eine deutliche Zunahme von Feuerbestattungen zu verzeichnen. In manchen Großstädten sind heute mehr als die Hälfte aller Beisetzungen Feuerbestattungen.
Ablauf einer Feuerbestattung
Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Hierzu dürfen nur nicht geschraubte Särge aus Holz verwendet werden. Diese Särge müssen der VDI-Richtlinie 3891 entsprechen, um bei der Verbrennung die geringstmögliche Emission zu gewähren und sollten das BVSI Siegel tragen. Um eine eindeutige Zuordnung der Asche zu gewährleisten, wird ein Schamottstein mit einer Einäscherungs-Nummer auf den Sarg oder zum Leichnam gelegt. Dieser begleitet als Identifikationsmerkmal den gesamten Verbrennungsvorgang bis hin zur Urne und wird selbst Teil des Inhalts der Aschenkapsel.
Genehmigungspflicht bei Feuerbestattungen
Da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist, dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und der Todesursache bestehen. Deshalb bedarf die Feuerbestattung in Deutschland einer gesonderten polizeilichen Genehmigung.
Beisetzungsformen
In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof, daher wird als letzte Ruhestätte der Urne in der Regel die Beisetzung in der Erde oder Urnenmauernische ausgewählt. Es gibt jedoch noch alternative Beisetzungsformen für die Asche Verstorbener, wie beispielsweise Naturbestattung oder Seebestattung über die wir Sie ebenfalls gern informieren.
Wir regeln für Sie alle Aspekte der Feuerbestattung in unserem Büro und gehen dabei gerne auf all Ihre Bedürfnisse und Wünsche ein.